Arbeitsvertrag oder freiberufliche Mitarbeit?

Was du unbedingt wissen solltest – auch mit Blick auf Arbeitslosengeld

Du denkst über den Einstieg in die Selbstständigkeit nach oder arbeitest bereits freiberuflich – weißt aber nicht genau, wo du rechtlich stehst? Vielleicht hast du sogar einen AVGS erhalten oder beziehst aktuell Arbeitslosengeld?

Dann ist es besonders wichtig, den Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einer freiberuflichen Mitarbeit zu kennen – denn er wirkt sich nicht nur auf deine rechtliche Situation, sondern auch auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus.

In diesem Artikel erfährst du:

  • die wichtigsten Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag und freiberuflicher Mitarbeit,

  • was du beim Thema Scheinselbstständigkeit beachten musst,

  • und wie sich eine freiberufliche Tätigkeit auf deinen ALG-Anspruch auswirkt – auch, wenn du aktuell kein Einkommen hast.


Arbeitsvertrag vs. freiberufliche Mitarbeit – der Überblick

Hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Kriterium Arbeitsvertrag Freiberufliche Mitarbeit
Rechtsform Abhängiges Beschäftigungsverhältnis Selbstständiges Vertragsverhältnis
Weisungsgebundenheit Ja – Ort, Zeit, Inhalte werden vorgegeben Nein – eigenverantwortlich, flexibel
Integration Eingegliedert ins Unternehmen (z. B. Teammeetings) Eigenständig, oft außerhalb der Strukturen
Vergütung Gehalt, auch bei Krankheit/Urlaub Rechnung für Leistung, kein Anspruch auf Lohnfortzahlung
Sozialversicherung Pflichtversicherung durch Arbeitgeber & Arbeitnehmer Selbst verantwortlich für Kranken-, Rentenversicherung etc.
Kündigungsschutz & Urlaub Gesetzlich geregelt Nur nach vertraglicher Vereinbarung
Risiko Scheinselbstständigkeit Hoch, wenn faktisch wie ein Arbeitnehmer behandelt

Achtung Scheinselbstständigkeit

Viele Menschen glauben, sie arbeiten „freiberuflich“, sind in der Praxis aber stark eingebunden – mit festen Arbeitszeiten, festen Ansprechpartner:innen und kaum unternehmerischem Risiko.

Das kann zur Scheinselbstständigkeit führen – mit rechtlichen und finanziellen Folgen für dich und dein Gegenüber.

Tipp: Wenn du unsicher bist, wie dein Status einzuordnen ist, sprich mit einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Person oder nutze Coaching, um deine Rolle zu klären.


Was bedeutet freiberufliche Tätigkeit für deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hier kommt es darauf an, ob du ALG I oder ALG II (Bürgergeld) beziehst – und wie viele Stunden du tatsächlich arbeitest:

– ALG I – Arbeitslosengeld I

  • Du darfst maximal 14,99 Stunden pro Woche freiberuflich arbeiten.

  • Einnahmen bis 165 € monatlich bleiben anrechnungsfrei.

  • Bei 15+ Stunden/Woche giltst du nicht mehr als arbeitslos!

  • Eine nicht gemeldete Tätigkeit kann zu Sanktionen oder Rückzahlungen führen.

– ALG II – Bürgergeld

  • Du darfst auch freiberuflich tätig sein, wenn du unter dem Existenzminimum bleibst.

  • Einnahmen werden angerechnet (abzüglich Freibeträge).

  • Wichtig: Du musst deine Tätigkeit und deinen Zeitaufwand transparent darstellen.


Du bist freiberuflich gemeldet, aber verdienst aktuell nichts?

Das ist keine Seltenheit – z. B. in der Anfangsphase einer Gründung.
Wichtig ist, dass du gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter offen kommunizierst:

  • Wie viele Stunden du tatsächlich arbeitest

  • Ob du derzeit Aufträge oder Einkommen hast

  • Ob du weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst

-> Nur wenn du unter 15 Stunden arbeitest, kannst du ALG I beziehen.
-> Beim Bürgergeld zählt, ob du deinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern kannst.


Mein Tipp für dich:

Gerade in beruflichen Übergangsphasen lohnt sich professionelle Begleitung.
Im AVGS-Coaching schauen wir gemeinsam:

  • Ob deine Tätigkeit rechtlich richtig eingeordnet ist

  • Wie du Scheinselbstständigkeit vermeidest

  • Welche Auswirkungen deine Gründung auf Arbeitslosengeld & Förderungen hat

  • Und wie du deine Selbstständigkeit sicher aufbauen kannst – Schritt für Schritt


Fazit: Kenne deinen Status – und nutze deine Möglichkeiten

Ob du dich neu orientierst, gründest oder nebenher freiberuflich arbeitest:
Die Unterscheidung zwischen Arbeitsvertrag und freier Mitarbeit ist mehr als nur juristische Theorie – sie entscheidet über deinen Versicherungsstatus, deine Rechte und deine Fördermöglichkeiten.

Wenn du dir unsicher bist, begleite ich dich gern – strukturiert, individuell und mit Blick auf das, was jetzt wirklich dran ist.

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