AVGS-Gründungscoaching 2026: So startest du mit staatlicher Förderung in deine Selbstständigkeit
Was du nach diesem Artikel weißt
Du hast eine klare Vorstellung davon, was der AVGS ist und warum er für deine Gründung aus der Arbeitslosigkeit so wichtig ist. Du weißt, wie das AVGS-Gründungscoaching konkret abläuft, was sich beim Gründungszuschuss 2026 verändert hat – und vor allem: was du noch diese Woche tun kannst, um deinen Weg in die Selbstständigkeit vorzubereiten. Dieser Artikel richtet sich an dich, wenn du als Coach, Beraterin, Trainerin, Therapeutin oder in einem anderen helfenden Beruf arbeitest und gerade arbeitslos bist oder Arbeitslosigkeit vor dir siehst.
Was ist der AVGS – und was hat er mit deiner Gründung zu tun?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Das ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, das dir ermöglicht, bestimmte Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung oder Weiterentwicklung komplett kostenlos zu nutzen. Die rechtliche Grundlage ist § 45 SGB III – dem Sozialgesetzbuch für Arbeitsförderung.
Was viele nicht wissen: Der AVGS ist nicht nur für Jobsuche oder Bewerbungstraining gedacht. Er kann auch gezielt für ein Vorgründungscoaching eingesetzt werden, wenn du planst, dich selbstständig zu machen. Das Ziel, das auf dem Gutschein angegeben wird, lautet dann: „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“. Mit diesem Ziel öffnet sich eine Möglichkeit, die für viele Gründerinnen ein echter Gamechanger ist.
Es gibt drei Arten des AVGS: den AVGS-MAT (für Maßnahmen bei zertifizierten Trägern, zum Beispiel für ein Coaching), den AVGS-MPAV (für private Arbeitsvermittlung) und den AVGS-MAG (für Praktika bei Arbeitgebern). Für die Gründungsvorbereitung ist der AVGS-MAT relevant.
Wer hat Anspruch? Du hast einen Rechtsanspruch auf den AVGS, wenn du ALG I beziehst und in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet warst. Beziehst du Bürgergeld statt ALG I, gibt es keinen Rechtsanspruch – aber das Jobcenter kann dir den AVGS trotzdem ausstellen, wenn du Initiative zeigst und gute Argumente mitbringst. Der wichtigste Unterschied: ALG I = Rechtsanspruch nach sechs Wochen. Bürgergeld = Ermessensleistung.
AVGS-Gründungscoaching: Was genau wird gefördert?
Ein AVGS-Gründungscoaching bei einem zugelassenen Träger kann dir folgende Inhalte ermöglichen: die Entwicklung deines Geschäftsmodells, die Vorbereitung deines Businessplans, eine realistische Finanzplanung, die Auseinandersetzung mit deiner Zielgruppe und Positionierung sowie die Vorbereitung auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit zum Gründungszuschuss.
Wichtig dabei: Der Träger, bei dem du das Coaching absolvierst, muss nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein. Das ist eine Qualitätszulassung der Bundesagentur, die sicherstellt, dass Bildungsträger bestimmte Standards erfüllen. Nur bei einem AZAV-zugelassenen Träger kann dein AVGS eingelöst werden – ein häufiger Fehler ist es, das Coaching erst zu beginnen und dann festzustellen, dass der Träger keine AZAV-Zulassung hat.
Die Kosten des Coachings werden zu 100 % von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Du hast dabei freie Wahl des Trägers – du kannst dir also aktiv eine Beratungsperson suchen, der du vertraust und die sich mit deinem Berufsfeld auskennt. Das ist für Coaches, Therapeutinnen und Beraterinnen besonders wertvoll, weil du jemanden brauchst, der versteht, wie helfende Berufe als Business funktionieren.
Der Gründungszuschuss 2026: Aktueller Stand – und was sich NICHT verändert hat
Hier ist eine Neuigkeit, die du kennen solltest: Ursprünglich war geplant, die sogenannte 150-Tage-Regel beim Gründungszuschuss zu lockern. Das SGB-III-Modernisierungsgesetz hätte den Mindest-Restanspruch auf ALG I von 150 auf 90 Tage senken sollen. Diese Reform ist aber durch den Koalitionsbruch der letzten Bundesregierung gescheitert und nie in Kraft getreten.
Was das für dich bedeutet: Die 150-Tage-Regel gilt weiterhin unverändert. Das heißt, wenn du den Gründungszuschuss beantragen möchtest, musst du zum Zeitpunkt der Aufnahme deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch haben. Diese Frist ist absolut – wer 149 Tage hat, ist ausgeschlossen, unabhängig davon, wie gut der Businessplan ist.
Der Gründungszuschuss selbst besteht aus zwei Phasen. In Phase 1 (sechs Monate) bekommst du monatlich dein zuletzt bezogenes ALG I plus 300 Euro für die soziale Absicherung. In Phase 2 (neun Monate, eigens zu beantragen) erhältst du 300 Euro monatlich. Insgesamt können das bis zu 20.700 Euro sein – steuerfrei und ohne Rückzahlungspflicht. Er ist keine Wirtschaftsförderung, sondern dient dazu, deinen Lebensunterhalt in der Gründungsphase zu sichern.
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, die Agentur für Arbeit muss ihn dir nicht automatisch geben – auch wenn du alle formalen Voraussetzungen erfüllst. Dein Sachbearbeiter prüft, ob die Gründung der nachhaltigste Weg aus deiner Arbeitslosigkeit ist. Gut vorbereitete Anträge werden laut Einschätzung von Gründungsberatern weiterhin genehmigt, während unvorbereitete Anträge zunehmend abgelehnt werden.
Schritt für Schritt: Vom AVGS zum Gründungszuschuss
Schritt 1: Status klären – ALG I oder Bürgergeld?
Das ist dein Ausgangspunkt. Beziehst du ALG I, hast du nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf den AVGS. Beziehst du Bürgergeld, musst du aktiv auf dein Jobcenter zugehen und deinen Wunsch nach einem Vorgründungscoaching begründen. In beiden Fällen lohnt es sich, proaktiv und gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen.
Schritt 2: Den AVGS bei der Agentur für Arbeit beantragen
Du kannst deinen AVGS schriftlich, telefonisch oder persönlich beantragen. Hilfreich ist ein kurzer Brief oder eine E-Mail an deine Vermittlungsfachkraft, in dem du dein Gründungsvorhaben beschreibst und erklärst, warum du ein Vorgründungscoaching benötigst. Das Ziel lautet: „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit.“ Der AVGS wird dann meistens für drei bis sechs Monate ausgestellt.
Schritt 3: Den richtigen AZAV-zertifizierten Träger finden
Du hast freie Trägerwahl – und das ist deine Chance, dir jemanden zu suchen, der wirklich zu dir und deinem Vorhaben passt. Sprich gerne direkt mit mir: Ich bin AZAV-zertifiziert und begleite Coaches, Therapeutinnen und Beraterinnen auf genau diesem Weg. Du sparst dir die Suche und weißt sofort, dass du in guten Händen bist. Denk daran: Der AVGS muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt sein – starte das Coaching also nie, bevor du den Bewilligungsbescheid in der Hand hast.
Schritt 4: Das Vorgründungscoaching aktiv nutzen
In einem guten Vorgründungscoaching entwickelst du deinen Businessplan, klärst deine Zielgruppe, rechnest realistische Zahlen durch und bereitest dich auf das Gespräch mit der Agentur vor. Für Coaches und Therapeutinnen bedeutet das oft: den Schritt vom Helfen als Arbeitnehmerin zum Helfen als Unternehmerin gedanklich und strategisch vollziehen. Das ist mehr als Bürokratie – es ist die Grundlage für ein nachhaltiges Business.
Schritt 5: Den Gründungszuschuss rechtzeitig beantragen
Beachte die 150-Tage-Regel. Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt sein. Das Datum der Gründung ist bei Gewerbetreibenden die Gewerbeanmeldung, bei Freiberuflerinnen (Coaches, Therapeutinnen) die Anmeldung beim Finanzamt. Reiche deinen Businessplan, die fachkundige Stellungnahme (zum Beispiel von der IHK) und alle weiteren Unterlagen vollständig ein.
Typische Stolperfallen
Zu spät informiert: Viele Gründerinnen beginnen mit der Planung, wenn sie schon zu wenig ALG-I-Restanspruch haben. Wer 150 Tage unterschreitet, ist vom Gründungszuschuss ausgeschlossen – auch mit dem besten Businessplan. Die Lösung: So früh wie möglich informieren, idealerweise schon während des laufenden Arbeitsverhältnisses.
AVGS einlösen, bevor der Bewilligungsbescheid da ist: Der Bewilligungsbescheid muss vor dem ersten Coaching-Termin vorliegen. Wer das Coaching beginnt und erst danach den Bescheid anfragt, bekommt die Kosten nicht erstattet. Diese Regel gilt absolut – keine Ausnahmen.
Träger ohne AZAV-Zulassung wählen: Es gibt viele gute Beraterinnen und Coaches am Markt, die keine AZAV-Zulassung haben. Bei denen kann der AVGS nicht eingelöst werden. Immer zuerst die Zulassung prüfen.
Bürgergeld mit ALG I verwechseln: Beide sind staatliche Unterstützungsleistungen, aber sie stammen aus verschiedenen Systemen. Der Gründungszuschuss ist nur für ALG-I-Empfängerinnen zugänglich. Bürgergeld-Beziehende können Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen, was aber deutlich geringer ausfällt.
Den Businessplan unterschätzen: Der Businessplan ist nicht nur ein Formaldokument. Er ist das zentrale Überzeugungsmittel bei der Agentur für Arbeit. Eine fachkundige Stellungnahme (zum Beispiel von der IHK) bestätigt die Tragfähigkeit – aber der Sachbearbeiter entscheidet trotzdem nach Ermessen. Ein gut vorbereiteter, realistischer und nachvollziehbarer Plan ist der beste Schutz gegen eine Ablehnung.
Gründung der Geschäftsrichtung nicht einhalten: Wenn du den Gründungszuschuss für eine Tätigkeit als Life Coach beantragt hast, du aber wenig später als Ernährungsberaterin tätig wirst, kann die Agentur eine Rückzahlung fordern. Halte dich an die im Antrag beschriebene Tätigkeit.
So gehst du diese Woche vor
- Prüfe deinen ALG-I-Status. Beziehst du ALG I oder Bürgergeld? Wie viele Tage Restanspruch hast du noch? Diese Information findest du auf deinem letzten Bewilligungsbescheid oder du fragst direkt bei deiner Vermittlungsfachkraft nach.
- Berechne, wie viel Zeit du hast. Zähle von heute rückwärts: Wann läuft dein ALG-I-Anspruch aus? Wann musst du den Gründungszuschuss spätestens beantragt haben, damit noch 150 Tage Restanspruch bleiben?
- Schreibe eine kurze Anfrage an deine Vermittlungsfachkraft. Beantrage schriftlich einen AVGS mit dem Ziel „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“. Beschreibe in zwei bis drei Sätzen, was du gründen möchtest.
- Wende dich direkt an eine AZAV-zertifizierte Beratungsperson, der du vertraust. Ein kurzes Erstgespräch reicht, um zu spüren, ob die Zusammenarbeit passt – und ob dein Gründungsvorhaben gefördert werden kann.
- Mach dir Gedanken über deine Gründungsidee. Was genau willst du anbieten? Für wen? Was unterscheidet dich von anderen Coaches oder Beraterinnen? Diese Fragen sind der Kern deines späteren Businessplans.
- Notiere deine offenen Fragen. Schreib auf, was dir unklar ist – zum Timing, zur Finanzplanung, zu deiner Positionierung. Ein gutes Vorgründungscoaching nimmt genau diese Fragen auf.
UMSETZBARKEITS-BOX
Was du noch diese Woche tun kannst:
| Aufgabe | Dauer | Ergebnis |
|---|---|---|
| ALG-I-Status und Restanspruch prüfen | 10 Min. | Du weißt, ob du Anspruch auf AVGS und GZ hast |
| Anfrage an Vermittlungsfachkraft schreiben | 20 Min. | AVGS-Beantragung ist angestoßen |
| AZAV-Träger recherchieren (KURSNET) | 30 Min. | Du hast 2–3 passende Anbieter im Blick |
| Kostenfreies Erstgespräch buchen | 5 Min. | Du bekommst erste Klarheit ohne Risiko |
| Gründungsidee in 3 Sätzen aufschreiben | 15 Min. | Die Basis für deinen Businessplan |
Zeitaufwand gesamt: ca. 80 Minuten
Kann ich den AVGS auch beantragen, wenn ich noch arbeite?
Ja. Wenn du eine Kündigung erhalten hast oder weißt, dass dein befristeter Vertrag ausläuft, kannst du dich als arbeitslos melden und den AVGS frühzeitig beantragen. Je früher du dich meldest, desto mehr Spielraum hast du.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS-Gründungscoaching und dem Bildungsgutschein?
Der AVGS (MAT) finanziert kurzfristige Coaching-Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Der Bildungsgutschein finanziert längere Weiterbildungen oder Umschulungen. Für die Gründungsvorbereitung ist der AVGS in der Regel der schnellere und direktere Weg.
Wie lange ist der AVGS gültig?
Üblicherweise ein bis drei Monate ab Ausstellungsdatum. Die Maßnahme muss innerhalb dieser Frist begonnen werden – das Ende der Maßnahme kann aber außerhalb des Gültigkeitszeitraums liegen.
Muss ich meinen AVGS zurückgeben, wenn ich das Coaching abbreche?
Du musst deinen Gutschein nicht zurückgeben, aber die Maßnahme wird dann nicht mehr finanziert. Sprich mit deiner Vermittlungsfachkraft, wenn sich Umstände ändern.
Kann ich den Gründungszuschuss auch bekommen, wenn ich kein Gewerbe anmelde?
Ja. Coaches, Therapeutinnen und Beraterinnen sind in der Regel freiberuflich tätig und melden sich beim Finanzamt an – nicht beim Gewerbeamt. Das Datum dieser Anmeldung gilt als Gründungsdatum.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss bei einem durchschnittlichen ALG I von 1.200 Euro?
In Phase 1 bekommst du dann 1.200 Euro + 300 Euro = 1.500 Euro pro Monat, sechs Monate lang. In Phase 2 noch 300 Euro monatlich für neun Monate.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wird?
Du kannst Widerspruch einlegen. Außerdem gibt es alternative Fördermöglichkeiten wie KfW-Mikrokredite oder regionale Förderungen. Ein Widerspruch lohnt sich, wenn du gut vorbereitet bist und klar belegen kannst, dass dein Vorhaben tragfähig ist.
Du hast Fragen zu deiner Gründung – oder einen AVGS in der Hand?
Der Weg in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit fühlt sich oft komplexer an, als er ist. Mit dem richtigen Coaching an deiner Seite wirst du klarer, mutiger und bereit für den nächsten Schritt – ohne finanzielle Risiken in der Vorbereitung.
Du kannst mir eine Nachricht schreiben oder dir ein kostenfreies Erstgespräch buchen. Wenn du einen AVGS hast, wird das Coaching zu 100 % von der Agentur für Arbeit übernommen.
QUELLENLISTE
- Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs – Aufgerufen Februar 2026.
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen – Aufgerufen Februar 2026.
- AVGS-Coaching.team: AVGS beantragen – Wissen. https://avgs-coaching.team/wissen/wie-avgs-beantragen – Stand: 19.02.2026.
- AVP Berlin Personal: Rechtliche Grundlagen zum AVGS. https://www.avpberlin-personal.de/rechtliche-grundlagen-zum-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs/ – Januar 2026.
- Merkur Startup: 10 Fragen zum AVGS. https://www.merkur-startup.de/gruenderwissen/der-avgs-10-fragen-zum-bildungs-und-vermittlungsgutschein-der-arbeitsagentur/ – Januar 2026.
- Ad-Hoc-News: Gründungszuschuss 2026 – Keine Erleichterung für Gründer in Sicht. https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/gruendungszuschuss-2026-keine-erleichterung-fuer-gruender-in-sicht/68459450 – 05.01.2026.
- Gründerküche: Gründungszuschuss 2026 – Anspruch, Höhe, Voraussetzungen. https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/gruendungszuschuss-anspruch-antrag-hoehe-voraussetzungen/ – Zuletzt aktualisiert 03.02.2026.
- Für-Gründer.de: Gründungszuschuss Höhe und Voraussetzungen. https://www.fuer-gruender.de/kapital/foerdermittel/zuschuss/gruendungszuschuss/ – 2026.
- Gobusiness Group: Ratgeber Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. https://gobusiness-group.de/existenzgruendung/gruendungszuschuss-vom-arbeitsamt – 2025/2026.
- Deutschland-startet.de: Änderungen beim Existenzgründungszuschuss. https://www.deutschland-startet.de/existenzgruendungszuschuss-aenderungen-modernisierungsgesetz/ – Mai 2025.
