Gründungszuschuss beantragen: So funktioniert es für Coaches und Therapeutinnen

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine der besten Möglichkeiten, den Schritt in die Selbstständigkeit finanziell abzusichern. Doch viele Gründerinnen wissen nicht, wie der Prozess genau funktioniert – oder sie verpassen wichtige Fristen. In diesem Artikel erkläre ich dir Schritt für Schritt, was du wissen und vorbereiten musst.

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Du kannst den Gründungszuschuss beantragen, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und noch mindestens 150 Tage Anspruch hast. Du gründest hauptberuflich und kannst die Tragfähigkeit deines Vorhabens durch einen Businessplan und ein Gutachten einer fachkundigen Stelle nachweisen.

Was brauche ich für den Antrag?

Für den Antrag benötigst du einen vollständigen Businessplan mit Finanzplan und Rentabilitätsvorschau, ein Gutachten einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK oder ein anerkannter Unternehmensberater), einen ausgefüllten Antrag bei deiner Agentur für Arbeit sowie Nachweise über deine fachliche Qualifikation.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Wichtig: Stelle den Antrag, bevor du deine Selbstständigkeit offiziell anmeldest. Rückwirkend ist eine Förderung nicht möglich. Plane mindestens 4–6 Wochen für die Vorbereitung ein, da der Businessplan und das Gutachten Zeit brauchen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

In der ersten Phase (6 Monate) erhältst du dein bisheriges Arbeitslosengeld I plus 300 Euro monatlich für soziale Absicherung. In der zweiten Phase (weitere 9 Monate, auf Antrag) sind es 300 Euro monatlich. Das gibt dir den finanziellen Rückhalt, den du für einen ruhigen Start brauchst.

Unterstützung beim Gründungszuschuss

Im Rahmen meines AVGS-Gründungscoachings begleite ich dich durch den gesamten Prozess: Businessplan, Finanzplan, Gutachten und Antragstellung. Mit einem AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit ist das Coaching für dich zu 100 % kostenfrei.

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