Vielleicht sitzt du gerade abends am Küchentisch und hast mit ChatGPT oder Claude den ersten Text für deine künftige Website geschrieben. Darüber steht ein KI-Foto einer Frau, die entspannt am Laptop arbeitet, und du bist zum ersten Mal ein bisschen stolz auf deinen Auftritt. Dann liest du in einer Facebook-Gruppe, dass seit August eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt und Bußgelder in Millionenhöhe drohen. Plötzlich fühlt sich das, was eben noch leicht war, wieder nach Formalitäten an, die du nicht durchschaust.

Diesen Moment kennen viele Frauen, die sich aus einer Anstellung heraus mit einer Praxis, einer Beratung oder einem Online-Coaching selbstständig machen. Du hast eine gute Ausbildung, du weißt, wie man mit Menschen arbeitet, und jetzt sollst du auch noch EU-Recht verstehen. In diesem Artikel sortieren wir gemeinsam, was die neue Regel tatsächlich von dir verlangt und wo du ruhig bleiben kannst. Außerdem schauen wir auf den Punkt, der für helfende Berufe viel schwerer wiegt als jedes Etikett unter einem Bild: den Umgang mit Klientendaten.

Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel gibt dir Orientierung für deinen Alltag und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit im Einzelfall lohnt sich eine kurze Anfrage bei deiner IHK oder einer Fachanwältin.

Was du nach diesem Artikel weißt

Du weißt, welche Regel seit dem 2. August 2026 gilt und warum sie für die meisten Selbstständigen deutlich schmaler ausfällt, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Du kannst einschätzen, ob dein Chatbot, deine Bilder, deine Blogartikel und dein Businessplan betroffen sind, und du kennst die Grenze bei Klientendaten. Am Ende hast du einen Plan für diese Woche, der in etwa zwei Stunden erledigt ist.

Was sich seit dem 2. August 2026 geändert hat

Die KI-Verordnung in wenigen Sätzen

Die Europäische Union hat mit der KI-Verordnung, oft auch AI Act genannt, ein Gesetz für den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen. Laut IHK Elbe-Weser gelten seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten aus Artikel 50 dieser Verordnung. Ihr Ziel ist leicht zu verstehen: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer KI sprechen oder wann ein Inhalt künstlich erzeugt wurde.

Vielleicht hast du gehört, die Verordnung sei verschoben worden. Das stimmt nur zum Teil. Verschoben wurden im Sommer 2026 mit dem sogenannten Digital Omnibus die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die nach Angaben des KI-Beraters Jörg Schröder nun ab Dezember 2027 greifen. Für die Transparenzpflichten gilt der August-Stichtag unverändert.

Die Bußgelder, von denen in Gruppen gern die Rede ist, liegen laut IHK bei bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag, und die Behörden müssen Größe und Umsatz berücksichtigen. Eine Heilpraktikerin im ersten Geschäftsjahr steht also an einer völlig anderen Stelle als ein Konzern.

Anbieterin oder Betreiberin: deine Rolle klärt vieles

Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln und unter eigenem Namen auf den Markt bringen, also etwa OpenAI, Google oder Anthropic. Betreiberin bist du, sobald du ein solches System in deiner Selbstständigkeit nutzt. Das gilt auch, wenn du einen fertigen Chatbot auf deiner Seite einbindest und dein Logo daneben setzt.

Diese Unterscheidung nimmt dir eine Sorge ab. Die technische, maschinenlesbare Markierung von KI-Ausgaben schuldet der Hersteller des Werkzeugs, wie Jörg Schröder in seiner Auswertung des Verordnungstextes beschreibt. Für dich bleibt die sichtbare Offenlegung an den Stellen, an denen deine Kundinnen mit KI in Berührung kommen.

Wann du wirklich kennzeichnen musst

Der Chatbot auf deiner Website

Viele Website-Baukästen bieten inzwischen einen KI-Assistenten an, der Fragen von Interessentinnen beantwortet. Wenn du so ein Werkzeug nutzt, muss für die Person im Chatfenster erkennbar sein, dass sie mit einer Maschine schreibt. Die IHK Elbe-Weser rät, den Hinweis direkt zu Beginn der Unterhaltung anzuzeigen und ihn keinesfalls in den AGB oder der Datenschutzerklärung zu verstecken. Ein einzelner Satz im Startfenster reicht, zum Beispiel: „Du schreibst mit einem KI-Assistenten. Für persönliche Anliegen antworte ich dir selbst per E-Mail.“

Gerade in helfenden Berufen hat dieser Satz noch einen zweiten Zweck. Menschen, die sich an eine Therapeutin oder Beraterin wenden, bringen oft etwas sehr Persönliches mit. Wer merkt, dass eine Maschine geantwortet hat, obwohl er einen Menschen erwartet hat, fühlt sich schnell getäuscht. Der Hinweis schützt also auch die Beziehung, die du aufbauen möchtest.

KI-Bilder und Videos mit echt wirkenden Menschen

Bei Bildern, Ton und Video greift die Pflicht, wenn ein Inhalt echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbildet. Die Verordnung spricht dann von Deepfakes. Ein klar erkennbarer Illustrationsstil fällt nach Schröders Einschätzung nicht darunter. Schwieriger wird es bei fotorealistischen Bildern. Wenn du ein KI-Foto einer Frau im Therapieraum zeigst und Besucherinnen glauben könnten, das sei dein Raum oder deine Klientin, bewegst du dich in einer Grauzone.

Mein Rat für die Praxis lautet deshalb: Setze bei fotorealistischen KI-Bildern einen kurzen Hinweis direkt ans Bild oder in die Bildunterschrift, etwa „Bild mit KI erstellt“. Das kostet dich keine Minute. Bei KI-Stimmen oder einem KI-Avatar, der in deinem Namen in einem Video spricht, ist der Hinweis ohnehin Pflicht. Die IHK nennt genau solche Avatare und synthetischen Stimmen als typische Fälle und empfiehlt, den Hinweis vor oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt zu platzieren.

Blogartikel, Newsletter und Social-Media-Posts

Hier kommt die gute Nachricht, die in vielen Gruppen untergeht. Für Texte greift die Offenlegungspflicht nur, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Selbst dann entfällt sie, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung trägt. So steht es in der Ausnahme, die sowohl die IHK als auch Schröder erläutern.

Für dich bedeutet das: Wenn du einen Blogartikel mit KI entwirfst, ihn liest, überarbeitest, fachlich prüfst und unter deinem Namen veröffentlichst, trägst du die Verantwortung. Angebotstexte und Newsletter fallen nach Schröders Auswertung ohnehin nicht unter die Pflicht. Wer freiwillig transparent sein möchte, kann einen Satz wie „Dieser Text wurde mithilfe von KI erstellt und von mir geprüft“ unter den Artikel setzen. Diese Formulierung schlägt die IHK selbst vor.

Die eigentliche Arbeit liegt also in deiner Prüfung. Eine KI erfindet manchmal Zahlen, Studien oder Paragrafen, die es nicht gibt. Gerade bei Gesundheitsthemen kann ein ungeprüfter Satz auf deiner Website Menschen verunsichern oder dir rechtlich schaden.

Dein Businessplan und der Gründungszuschuss

Viele Leserinnen dieses Blogs arbeiten gerade an ihrem Businessplan. Das ist die schriftliche Darstellung deiner Geschäftsidee mit Angebot, Zielgruppe, Marketing und Finanzplan. Du brauchst ihn für den Gründungszuschuss, eine Leistung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus gründen. Eine fachkundige Stelle, etwa eine IHK, eine Steuerberatung oder eine zugelassene Gründungsberatung, prüft dafür die Tragfähigkeit, also ob deine Selbstständigkeit dich voraussichtlich tragen kann.

Dein Businessplan wird nicht veröffentlicht, deshalb spielt die Kennzeichnungspflicht hier keine Rolle. Trotzdem gilt eine andere Regel, die mir in der Arbeit mit Gründerinnen sehr wichtig ist. Du solltest jede Zahl und jeden Satz in deinem Plan erklären können, weil die Vermittlungsfachkraft oder die fachkundige Stelle nachfragen kann. Ein Ratgeber auf lexpress-franchise.de empfiehlt, KI-Ausgaben immer als Rohentwurf zu behandeln. Das deckt sich mit meiner Erfahrung: KI hilft dir, Gedanken zu sortieren und eine erste Gliederung zu finden, deine Positionierung und deine Zahlen musst du selbst verstehen.

Falls du Grundsicherungsgeld beziehst, das seit dem 1. Juli 2026 laut Bundesagentur für Arbeit das Bürgergeld ersetzt, ist für dich eher das Einstiegsgeld des Jobcenters die passende Leistung. Auch dafür brauchst du einen Businessplan, und auch hier gilt: Er muss zu dir passen.

Klientendaten und KI: die Grenze, die dir niemand abnimmt

Die Kennzeichnungspflicht ist überschaubar. Deutlich mehr Aufmerksamkeit braucht die Frage, welche Informationen du überhaupt in ein KI-Werkzeug eingibst. Wer therapeutisch, heilend oder beratend arbeitet, hört Dinge, die zu den sensibelsten Daten überhaupt gehören. Angaben zur Gesundheit zählen nach der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonders geschützten Kategorien.

Für approbierte Psychotherapeutinnen kommt die strafrechtliche Schweigepflicht hinzu. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat im Februar 2026 eine Praxis-Info zu administrativer KI veröffentlicht, die unter anderem Datenschutz, Berufsrecht, die KI-Verordnung und das Medizinprodukterecht behandelt. Das Portal Wysor beschreibt die Grenze so: Sitzungsinhalte, Namen oder erkennbare Fallschilderungen gehören nicht in einen allgemeinen KI-Dienst, der keinen Auftragsverarbeitungsvertrag bietet, den Speicherort nicht garantiert und Eingaben zum Training nutzen darf.

Auch wenn du als Coachin oder Heilpraktikerin nicht unter jede dieser Vorschriften fällst, lohnt sich die gleiche Vorsicht. Deine Klientinnen vertrauen dir etwas an, und dieses Vertrauen ist die Grundlage deiner Selbstständigkeit. Eine einfache Faustregel hilft im Alltag: Alles, woran man eine Person erkennen könnte, bleibt außerhalb von ChatGPT, Claude oder Gemini. Wenn du eine Sitzung vorbereiten möchtest, beschreibe die Situation abstrakt, verändere Alter, Beruf und Umstände und lass den Namen weg.

Nehmen wir als Beispiel eine Heilpraktikerin für Psychotherapie, die ihre Praxis gerade online aufbaut. Sie möchte eine KI nutzen, um nach einem Erstgespräch Ideen für Übungen zu sammeln. Statt „Frau M., 43, Lehrerin aus Kassel, Panikattacken seit der Trennung“ schreibt sie: „Eine erwachsene Klientin mit Ängsten in beruflichen Situationen möchte Entspannungstechniken für den Alltag.“ Die Antwort ist für ihre Vorbereitung genauso brauchbar, und kein Mensch lässt sich daraus ableiten.

Für Aufgaben, bei denen du echte Klientendaten verarbeiten musst, etwa Dokumentation oder Transkription von Gesprächen, gibt es spezialisierte Anbieter mit Servern in der EU und passenden Verträgen. Prüfe bei solchen Werkzeugen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag angeboten wird, wo die Daten liegen und ob Eingaben zum Training genutzt werden. Wenn eine dieser Fragen offen bleibt, verzichte lieber.

So gehst du diese Woche vor

  1. Lege eine kleine KI-Liste an. Schreib auf einen Zettel oder in eine Tabelle, welche KI-Werkzeuge du für deine Selbstständigkeit nutzt und wofür. Die IHK empfiehlt genau diesen Schritt als Einstieg.
  2. Prüfe deine Website auf einen Chatbot. Falls du einen nutzt, ergänze im Startfenster einen Satz, der klar sagt, dass eine KI antwortet, und biete einen direkten Kontakt zu dir an.
  3. Geh deine Bilder durch. Markiere fotorealistische KI-Bilder mit Menschen oder Räumen mit einem kurzen Hinweis in der Bildunterschrift. Illustrationen und erkennbar künstlerische Grafiken kannst du so lassen.
  4. Formuliere deinen persönlichen Prüfschritt für Texte. Nimm dir vor, jeden KI-Entwurf vor der Veröffentlichung einmal laut zu lesen, Zahlen und Quellen nachzuschlagen und alles zu streichen, was du nicht selbst vertreten kannst.
  5. Entscheide, ob du freiwillig transparent sein möchtest. Wenn ja, lege einen Standardsatz fest, den du unter Blogartikel setzt, damit du nicht jedes Mal neu überlegst.
  6. Schreib dir deine Datenregel auf. Ein Satz genügt, zum Beispiel: „Namen, Diagnosen und erkennbare Lebensumstände meiner Klientinnen gebe ich in keine KI ein.“ Häng ihn dorthin, wo du arbeitest.
  7. Wenn du am Businessplan sitzt, nutze KI gezielt zum Sortieren. Lass dir Fragen stellen, eine Gliederung vorschlagen oder einen Absatz verständlicher formulieren, und rechne deinen Finanzplan mit deinen eigenen Zahlen.

Typische Stolperfallen

Die häufigste Stolperfalle ist Panik, die zu Stillstand führt. Manche Gründerinnen lesen „15 Millionen Euro Bußgeld“ und verschieben ihre Website um Wochen, weil sie fürchten, etwas falsch zu machen. Dabei ist die Umsetzung für eine Selbstständige ohne Chatbot oft mit zwei Bildunterschriften erledigt. Wenn dich das Thema lähmt, arbeite die Liste oben ab und hör danach bewusst auf.

Die zweite Stolperfalle ist das Gegenteil. Wer glaubt, das Thema betreffe nur Konzerne, lässt vielleicht einen KI-Avatar Videos sprechen oder einen Chatbot unkommentiert Fragen beantworten. Beides braucht einen Hinweis, auch wenn du nur eine kleine Praxis führst.

Drittens unterschätzen viele den Technikfrust. Du willst einen Hinweis im Chatbot einfügen, findest die Einstellung nicht und gibst entnervt auf. Hier hilft es, dir feste 30 Minuten dafür einzuplanen, in der Hilfe deines Website-Anbieters nach „Begrüßungstext“ oder „Welcome Message“ zu suchen und notfalls den Support anzuschreiben. Genau für solche Fragen gibt es den Support, und eine kurze Mail dorthin spart dir oft einen ganzen Abend.

Die vierte Stolperfalle betrifft den Businessplan. Ein von KI geschriebener Plan klingt oft glatt und wirkt fertig. Wenn die fachkundige Stelle oder deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit nachfragt, warum du mit 18 Klientinnen im Monat rechnest, musst du antworten können. Deshalb lohnt es sich, weniger Zeit in schöne Formulierungen zu stecken und mehr Zeit in das Verständnis deiner eigenen Zahlen.

Zuletzt geht es um den Datenschutz im Eifer des Gefechts. Nach einem langen Tag ist es verlockend, Gesprächsnotizen einfach in ein KI-Fenster zu kopieren und um eine Zusammenfassung zu bitten. Genau in diesen müden Momenten passieren die Fehler, die du später bereust. Deine aufgeschriebene Datenregel aus Schritt 6 ist dafür gedacht.

Mini-FAQ:

Muss ich jeden Text kennzeichnen, den ich mit KI geschrieben habe?

Nein, das musst du nicht. Die Pflicht betrifft Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, und sie entfällt, wenn du den Text geprüft hast und dafür verantwortlich zeichnest.

Brauche ich einen Hinweis, wenn ich KI-Bilder auf meiner Website nutze?

Bei fotorealistischen Bildern, die echt wirkende Menschen oder Orte zeigen, ist ein kurzer Hinweis die sichere Wahl. Erkennbar künstlerische Illustrationen fallen in der Regel nicht unter die Pflicht.

Was muss in den Hinweis für meinen Chatbot?

Ein klarer Satz im Startfenster, dass eine KI antwortet, reicht aus. Er muss sichtbar sein, bevor die erste Antwort erscheint.

Darf ich meinen Businessplan mit KI schreiben?

Ja, du darfst KI als Hilfe nutzen, und eine Kennzeichnung ist nicht nötig, weil der Plan nicht veröffentlicht wird. Wichtig ist, dass du jede Zahl und jede Aussage selbst erklären kannst.

Darf ich Gesprächsnotizen mit Klientinnen in ChatGPT eingeben?

Nein, zumindest nicht in einer Form, die Rückschlüsse auf die Person zulässt. Anonymisiere konsequent oder nutze spezialisierte Anbieter mit EU-Servern und Auftragsverarbeitungsvertrag.

Wurde die KI-Verordnung nicht verschoben?

Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf Dezember 2027. Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026.

Wo bekomme ich im Zweifel eine verbindliche Auskunft?

Deine IHK informiert zur KI-Verordnung, und die Bundesnetzagentur betreibt einen KI-Service-Desk für Fragen zur Umsetzung. Bei konkreten Rechtsfragen hilft eine Fachanwältin für IT-Recht.

Wie es für dich weitergehen kann

Vielleicht merkst du beim Lesen, dass die KI-Regeln nur ein kleiner Baustein sind und die größeren Fragen woanders liegen: Welches Angebot passt zu dir, wie sieht dein Finanzplan aus, und wie wirst du sichtbar, ohne dich zu verbiegen? Genau an diesen Stellen arbeite ich mit Gründerinnen aus helfenden und beratenden Berufen, Kapitel für Kapitel und mit Vorlagen und KI-Prompts, die dir helfen, deine eigenen Gedanken zu sortieren. Wenn du einen AVGS hast, also einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, kannst du ihn für ein Gründungscoaching nutzen.

Du kannst mir eine DM schreiben oder dir über den Link in der Bio ein kostenfreies Erstgespräch buchen. Wenn du einen AVGS hast, wird das Coaching zu 100 % von der Agentur für Arbeit übernommen.

Quellen

  1. KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten. IHK Elbe-Weser, Stand 02.08.2026. https://www.ihk.de/elbeweser/produktmarken/themen-fuer-unternehmen/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz/ki-kennzeichnungspflicht-7133274
  2. KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmen: was seit August 2026 gilt. Jörg Schröder, 31.08.2026. https://joergschroeder.eu/news/ki-kennzeichnungspflicht-unternehmen
  3. KI in der Psychotherapie: Datenschutz, Art. 9 DSGVO und §203. Wysor, September 2026. https://wysor.io/de/blog/ki-psychotherapie-datenschutz
  4. Neue Praxis-Info der BPtK „Administrative KI in Ihrer Praxis“. Bundespsychotherapeutenkammer, 25.02.2026. https://www.bptk.de/neuigkeiten/neue-praxis-info-der-bptk-administrative-ki-in-ihrer-praxis/
  5. Businessplan erstellen 2026: der komplette Leitfaden für Gründer. lexpress-franchise.com, Juni 2026. https://lexpress-franchise.com/de/artikel/einen-businessplan-erstellen/
  6. Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab. Bundesagentur für Arbeit, Juli 2026. https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung-loest-buergergeld-ab
  7. Gründungszuschuss 2026: 22 Antworten zu § 93 SGB III. Gründer-Piloten, August 2026. https://gruender-piloten.de/wissen/gruendungszuschuss-faq/